Der Zeitpunkt des Beginns einer natürlichen Schwangerschaft wurde durch Rechtsprechung bereits geregelt. Doch ab wann beginnt rechtlich eine In-Vitro-Schwangerschaft und der damit verbundene Kündigungsschutz? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in dem Urteil vom 26. März 2015 mit dieser Fragestellung beschäftigt.