Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Revisionsurteil vom 04.12.2008 – V ZB 74/08 entschieden, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) grundbuchrechtlich wie eine juristische Person behandelt wird. Nach den Leitsätzen des Bundesgerichtshofs ist sie unter ihrem Namen im Grundbuch einzutragen.
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Zum arglistigen Verschweigen eines Mangels beim Grundstückskauf
Der BGH hat in einem Urteil vom 16.03.2012 (Az. V ZR 18/11) § 444 BGB ausgelegt.
Leitsatz: „Das Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers, dass er sich über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels (Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.