Der BGH ging in seinem Revisionsurteil vom 09.10.2018 (II ZR 78/17) auf zwei bisher höchstrichterlich ungeklärte Fragen des Aktienrechts ein. Thematisiert werden die Zulassung verspätet angemeldeter Aktionäre zur Hauptversammlung sowie die aktienrechtlichen Folgen einer Abweichung des Wahlvorschlags des Aufsichtsrats von den Empfehlungen des „Deutschen Corporate Governance Kodex” (nachfolgend: DCGK).
-
Frauenquote in der Unternehmensführung – Stand der EU-Regulierung
Frauenquote in der EU? Nein danke. Am 01.01.2016 trat in Deutschland das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in Kraft. Danach soll der Anteil von Frauen in Aufsichtsratspositionen börsennotierter Unternehmen 30 % betragen. Auch die EU erarbeitete einen Richtlinienvorschlag, welcher eine Frauenquote von 40 % in Aufsichtsräten forderte. Der Entwurf der Richtlinie stieß jedoch in den Mitgliedstaaten auf erheblichen Widerstand. Auch Deutschland stellte sich dagegen. Warum haben so viele Mitgliedstaaten die Richtlinie verhindert, obwohl die meisten sogar selbst nationale Gesetze für eine Frauenquote erlassen haben? Die Antwort auf diese Frage und noch mehr über die „geplatzte“ Richtlinie erfahren Sie im folgenden Artikel.