Die gewerbsmäßige Sterbehilfe soll durch Gesetz verboten und mit bis zu drei Jahren Haft bestaft werden. Sterbe-Beihilfe durch Angehörige und andere nahestehende Personen bleibt hingegen ungeahndet.
Die gewerbsmäßige Sterbehilfe soll durch Gesetz verboten und mit bis zu drei Jahren Haft bestaft werden. Sterbe-Beihilfe durch Angehörige und andere nahestehende Personen bleibt hingegen ungeahndet.