Illegale Software-Kopien, abgefilmte Spielfilm-Highlights und gecrackte Musik-CDs werden massenhaft verbreitet, heißt es auf der Internetseite der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.), die, anders als der Name signalisiert, nur im Auftrag der Film- und Unterhaltungssoftwarebranche zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen tätig wird. Möglicherweise nicht seltener, aber weit weniger im Fokus der medialen Aufmerksamkeit stehen Urheberrechtsverletzungen im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dabei ist nichts einfacher, als ein Unternehmen derselben Branche im Internet aufzuspüren und dessen AGB kurzerhand zu kopieren und selbst zu verwenden. Dass ein solches Verhalten eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist nur wenigen bekannt und die Rechtsprechung dazu auch noch im Aufbruch befindlich. Zur Bekämpfung fehlt es an einer Lobby bzw. am finanziellen Interesse. Im Gegensatz zur digitalen Unterhaltungsindustrie sind Rechtsanwälte auf diesem Gebiet, häufig Urheber von AGB, Einzelkämpfer.