Die sog. „Frauenquote“ (Geschlechterquote) im Aufsichtsrat  wurde bereits vor einigen Jahren in Deutschland umgesetzt, um mehr Frauen in die Führungspositionen zu bringen. Dennoch gibt es weiterhin viele Missverständnisse und offene Fragen bezüglich der Geschlechterquote in den Aufsichtsräten. Insbesondere wirft sich die Frage auf, was nun passiert, wenn die Quote nicht erfüllt wird und weshalb wir die „Politik des leeren Stuhls“ im Zusammenhang mit der Geschlechterquote in den Medien hören. Um diese und weitere Fragen zu beantworten, werden im folgenden Artikel mithilfe eines aktuellen Beispiels die gesetzlichen Regelungen zu der Geschlechterquote im Aufsichtsrat dargestellt und erläutert.