Bei der Liquidation einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist es unzulässig, einzelne Gesellschafter von dieser auszuschließen.
-
Liquidation ist Gemeinschaftsangelegenheit
Bei der Liquidation einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist es unzulässig, einzelne Gesellschafter von dieser auszuschließen.