Am 07. August 2018 erklärte Elon Musk, CEO der Tesla Inc., per Tweet, dass sich das Unternehmen bei einem Aktienwert von $ 420 US-Dollar von der Börse zurückziehen wird („Am considering taking Tesla private at $420. Funding secured.“). Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Das Transaktionsvolumen sowie der Aktienkurs von Tesla schossen kurzzeitig in die Höhe und fielen schon bald wieder rasant ab. Die Entwicklung war so verheerend, dass die Technologie-Börse Nasdaq den Handel mit Aktien der Tesla Inc. am Nachmittag nach dem Tweet aussetzte. Auf den Druck der Öffentlichkeit zog Elon Musk seine Aussage wenige Tage später wieder zurück.
Der Rückzug von der Börse ist eine unternehmerische Entscheidung, die weitreichende Auswirkungen u. a. für die Anleger der Gesellschaft haben kann. Der folgende Beitrag hat den Umgang mit dem sogenannten Delisting in Deutschland zum Thema. Im Fokus steht dabei die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre und inwieweit der Anlegerschutz davon beeinflusst wurde.