Der BGH hat im April 2012 erstmals das AGG auf Mitglieder von Organen in Kapitalgesellschaften angewendet. Dort ging es um die Altersdiskriminierung eines GmbH-Geschäftsführers. Ähnliches könnte aber auch für eine Frauenquote gelten. Nach § 6 Abs. 3 AGG findet das Gesetz auf Organmitglieder Anwendung, soweit es um deren Berufszugang geht. Männer könnten sich daher evtl. gegen eine Quote aus dem Unternehmen heraus wehren, wenn ihnen dadurch ein Aufsichtsratssitz nicht gewährt wird. Droht vom AGG Gefahr für freiwillige Quoten?
-
Quoten für Aufsichtsräte? 25.10.2012 Veranstaltung des Harriet Taylor Mill-Instituts der HWR Berlin
Das Harriet Taylor Mill-Institut für Ökonomie und Geschlechterforschung der HWR Berlin veranstaltet am 25. Oktober 2012 um 17 Uhr in der HWR ein interessantes Werkstattgespräch mit dem Titel: Quote für Aufsichtsräte – und was noch? Gemeinsam streiten für mehr Gleichstellung“.
-
69. Deutscher Juristentag – Diskussionen zur Corporate Governance
Vom 18. bis 21. September tagte der 69. Deutsche Juristentag, diesmal in München. Mehrere Tausend Juristinnen und Juristen diskutierten in verschiedenen Abteilungen aktuelle rechtspolitische Fragen. Ich habe an der Abteilung Wirtschaftsrecht teilgenommen, die von sehr interessanten Diskussionen geprägt war. Die Beschlüsse des Juristentags kann man hier nachlesen, besonders interessant war aber die Diskussion. Es ging um Fragen der Corporate Governance, insbesondere um die Rolle des DCGK.
