In seinem Urteil vom 17. September 2015 hat der EuGH seine Rechtsprechung zur EU-Fluggastrechteverordnung weiter konkretisiert und Fluggesellschaften auch bei bestimmten unerwarteten technischen Problemen zu Ausgleichszahlungen verpflichtet. Welche Anforderungen in Zukunft an Fluggesellschaften im Umgang mit technischen Problemen gestellt werden, in welchen Fällen Fluggästen Ausgleichszahlungen der Fluggesellschaft zustehen und wie diese Ansprüche am besten durchgesetzt werden können, soll im Folgenden vorgestellt werden.