Der BGH entschied mit Urteil vom 09.02.2012 – I ZR 178/10, dass ein Anbieter von Telefondienstleistungen in der Bewerbung seiner Angebote explizit auf alle Wahlmöglichkeiten hinweisen muss.
Der BGH entschied mit Urteil vom 09.02.2012 – I ZR 178/10, dass ein Anbieter von Telefondienstleistungen in der Bewerbung seiner Angebote explizit auf alle Wahlmöglichkeiten hinweisen muss.