Die beamtenrechtlich finanzielle Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartner–schaften gegenüber Ehen war verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungs–gericht (2 BvR 1397/09) am 19. Juni 2012.
Die beamtenrechtlich finanzielle Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartner–schaften gegenüber Ehen war verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungs–gericht (2 BvR 1397/09) am 19. Juni 2012.