Die Folgen der Finanzkrise sind auch in Deutschland nicht zu übersehen: Jedes Jahr sind zahlreiche Unternehmen von einer Insolvenz betroffen. Laut Bundesstatistik wurden in Deutschland im Jahr 2011 ca. 30000 Unternehmensinsolvenzen angemeldet, was ca. 10% weniger im Vergleich zu 2010 darstellt. Am häufigsten sind Unternehmen in Form einer GmbH betroffen, die jünger als acht Jahre sind.
Drohen einem Unternehmen Zahlungsunfähigkeit (§17 InsO) oder Überschuldung (§19 InsO) ist es die Pflicht des Geschäftsführers das Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll am Laufen zu halten.
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Unwissenheit schützt vor Strafe NICHT! – entschied der BGH über die Geschäftsführerpflichten und die Rolle externer Berater
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Ordnung muss sein!
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss für eine Organisation sorgen, die ihm die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft jederzeit ermöglicht.