Seit Juli 2013 finden zwischen der Europäischen Union und den USA die Verhandlungen über die Inhalte des transatlantischen Freihandels- und Investitionsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) statt. Um das Ziel zu erreichen, den Handel zwischen der USA und der EU zu fördern, ist unter anderem ein bilaterales Schiedsverfahren vorgesehen. Letzteres soll im folgenden Beitrag erörtert werden. Hierzu werden die Grundzüge sowie die Vor- und Nachteile von Schiedsverfahren dargestellt und am Beispiel der Vattenfall-Klagen reflektiert.
-
Das Auskunftsrecht des Aktionärs darf eingeschränkt werden
Der Bundesgerichtshof hat erneut eine lesenswerte Entscheidung zum Auskunftsrecht des Aktionärs erlassen und sich dabei damit auseinandergesetzt, ob die in § 131 AktG enthaltene Einschränkung der Informationsrechte von Aktionären mit der Aktionärsrechterichtlinie vereinbar ist. Ein Aktionär der Deutschen Bank hatte im Zusammenhang mit dem Erwerb des Bankhauses Sal Oppenheim durch die Deutsche Bank im Rahmen der Hauptversammlung Fragen zum Zustandekommen, zur Beteiligung des Aufsichtsrats und zur Risikostruktur des Geschäfts gestellt. Weil er diese für nicht ausreichend beantwortet hielt, versuchte er, die Auskunft auf seine Fragen im Gerichtswege geklärt zu erhalten. Der Bundesgerichtshof hielt die Antworten aber – obwohl sie teilweise nur kursorisch waren – für hinreichend. Hätte der Aktionär genauere Informationen gewünscht, hätte er nachfragen müssen.
-
Hoch lebe die Niederlassungsfreiheit
Dieser Auffassung war auch der EuGH in seinem Urteil vom 12.7.2012 in der Rechtssache VALE. Er entschied, dass der grenzüberschreitende Formwechsel von Gesellschaften innerhalb der EU grundsätzlich von der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49, 54 AEUV geschützt ist. Sofern die Umwandlung einer inländischen Gesellschaft nach nationalen Regelungen möglich ist, kann nach dem EuGH auch die Umwandlung einer EU-Auslandsgesellschaft in eine inländische Gesellschaft aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit nicht versagt werden.
-
Ein Koffer, mehrere Reisende – Wer bekommt den Schadensersatz?
Man fliegt in den Urlaub, gibt seine Koffer auf, landet…und der Koffer ist verschwunden und taucht nicht wieder auf. Inwiefern steht Einem jetzt Schadensersatz zu, vor allem, wenn sich mehrere Reisende einen Koffer teilen? Dieses Problem hatte eine vier-köpfige Familie, die mit zwei Koffern von Barcelona nach Paris geflogen ist. Die Koffer gingen allerdings verloren und konnten nicht wiedergefunden werden. Sie verklagten daher die Fluggesellschaft Iberia auf Schadensersatz in Höhe von 4.400 Euro. Dies entspricht der gesetzlichen Höchstgrenze von umgerechnet 1000 Sonderziehungsrechten je Reisendem. Ihren Anspruch leiteten sie aus dem Übereinkommen von Montreal ab. Ibera hingegen war, wie auch die europäische Kommission, der Ansicht, dass nur ein Reisender pro Gepäckstück einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann. Das spanische Vorlagegericht war sich über die Auslegung der Artikel des Übereinkommens unsicher, hat das Verfahren ausgesetzt, und sich mit Bitte um Vorabentscheidung an den EuGH gewendet.
-
Europarechtliche Zulässigkeit von Eurobonds
In Folge der Griechenland-Krise waren sie in aller Munde: die Eurobonds. Seither erfreuen sie sich großer Medienpräsenz und es wird leidenschaftlich über sie diskutiert. Umstritten ist jedoch nicht allein deren Zweckmäßigkeit, sondern u.A. auch deren Vereinbarkeit mit Art. 125 I AEUV. Im folgendem Beitrag soll Aufschluss darüber gegeben werden, was genau hinter dem Konstrukt „Eurobond“ steckt und in wie fern es dieser Norm entgegensteht.