Mit Beschluss vom 06.06.2012 entschied das OLG Naumburg über die Maßgeblichkeiten zur Bestimmung des Ortes der Nacherfüllung.
Mit Beschluss vom 06.06.2012 entschied das OLG Naumburg über die Maßgeblichkeiten zur Bestimmung des Ortes der Nacherfüllung.