Mit Urteil vom 15.05.2012 entschied der BGH, dass das Recht auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht auf Gewerbebetriebe im handelsrechtlichen Sinn beschränkt ist, sondern auch den Angehörigen freier Berufe zusteht.
Mit Urteil vom 15.05.2012 entschied der BGH, dass das Recht auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht auf Gewerbebetriebe im handelsrechtlichen Sinn beschränkt ist, sondern auch den Angehörigen freier Berufe zusteht.