Das Safe Harbour-Urteil des EuGH vom 06.10.2015 schlug hohe Wellen in der Öffentlichkeit, markierte es einen Meilenstein hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten. Allerdings ist es für den EuGH kein Neuland, sich mit datenschutzrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen. Nur wenige Tage vor Veröffentlichung von Safe Harbour fällte der EuGH eine Entscheidung zu der Frage, wie weitreichend die Befugnisse nationaler Datenschutzbehörden sind. Demnach sei die EU-Datenschutzrechtlinie so zu verstehen, dass es nur eines in irgendeiner Weise gelagerten EU-Bezugs bedarf, um mit dem Datenschutzrecht eines EU-Mitgliedstaats in Berührung zu kommen.