Die Videoüberwachung durch den Arbeitgeber ist ein stark diskutiertes Thema. Interessen und Sicherheit des Arbeitgebers stehen im Konflikt mit Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer. Diese Art der Videoüberwachung kann einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen darstellen, insbesondere dann, wenn ein Privatdetektiv mit der Observation beauftragt wurde. Dennoch möchten immer mehr Arbeitgeber diese Kontrollmaßnahme als Schutz des Unternehmens, seiner Vermögens- und Sachwerte einsetzen. Mit dem Urteil des BAG vom Februar 2015 (BAG Urt. v. 19.02.2015 – 8 AZR 1007/13) wurde die rechtliche Grundlage hierfür stark verfeinert und es gelten deutliche Richtlinien für eine Observation mit Videokameras.
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Urteil des BAG – Freifahrtschein für verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz?
Ist es Arbeitgebern gestattet, ihre Mitarbeiter in öffentlich zugänglichen Räumen mittels verdeckter Videoüberwachung zu bespitzeln? 2012 beantwortete das BAG diese Frage erstmals mit „ja“, gefolgt von einem deutlichen „aber“.
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Recht auf Vergessen – Google muss persönliche Daten aus der Ergebnisliste löschen
Der EuGH hat mit einer Entscheidung vom 13.5.2014 den Schutz personenbezogener Daten verbessert. Wie weit geht der Schutz und wann können Privatpersonen Ansprüche geltend machen? Im Ergebnis ist das Urteil wohl nur anwendbar, wenn eine Suche mit dem Namen der Person zu nachteiligen Ergebnissen führt, in anderen Fällen hingegen nicht – welche Weiterungen das haben wird, wird man wohl erst sehen, wenn weitere Entscheidungen ergangen sind. Hier sind kurz die wichtigsten Gedanken der Entscheidung zusammengefasst.
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Datenschutz
Datenschutz schützt die Privatheit und Persönlichkeit der Menschen und dient als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber Kunden. Ziel des Datenschutzes ist es, dass die Kunden selbst bestimmen können, wer was über sie erfahren soll. Daher spricht man auch von der informationellen Selbstbestimmung. Dieses Grundrecht wird abgeleitet aus dem Art. 1 GG die Würde des Menschen und dem Art. 2 GG der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Was Unternehmer beachten müssen, wenn sie Daten erheben, erörtert dieser Beitrag genauer.
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Facebook vs. Grundrechte – Wie kann ein Arbeitgeber gegen Beleidigungen vorgehen
Wer kennt das soziale Netzwerk heutzutage nicht. Facebook ist einer der beliebtesten Websiten der Welt und hat Milliarden von Mitgliedern. Geworben wird mit dem Slogen: „Facebook ermöglicht es dir, mit den Menschen in deinem Leben in Verbindung zu treten und Inhalte mit diesen zu teilen. Facebook eine offene und vernetzte Welt“. Vielen Usern ist gar nicht erst bewußt, dass sie mit der Registrierung gleichzeitig einen Teil ihrer Privatsphäre freiwillig aufgeben. Bereits seit der Veröffentlichung steht Facebook immer wieder der Kritik gegenüber, nicht für genug Datenschutz der User zu sorgen. Hier stellt sich insbesondere die Frage, in wie weit User in Ihren Grundrechten eingeschränkt werden dürfen und wie der Arbeitgeber dagegen vorgehen kann.