„Krabat“ von Otfried Preußler ist in Nordrhein- Westfalen als Pflichtlektüre in den Stundenplänen der Schulen vorgesehen. Als eine Klasse 2008 die Verfilmung von Marco Kreuzpainter als Pflichtveranstaltung im Kino schauen wollte, sollte ein Kind, dessen Eltern den Zeugen Jehovas angehören, davon befreit werden. Der Film thematisiere schwarze Magie und würde deshalb gegen ihre religiösen Grundsätze der Zeugen Jehovas verstoßen. Die Schule lehnte diese Befreiung ab. Der Sohn blieb der Pflichtveranstaltung trotzdem fern. Während 2011 das Oberverwaltungsgericht Münster die Ablehnung der Schule für unrechtmäßig hielt, kippte das Bundesverwaltungsgericht nun am 11.09.2013 diese Entscheidung  und gab der Schule recht.