Der Brexit rückt immer näher. Diesen anhalten zu können, wünschen sich mit Sicherheit auch die Gesellschafter der Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland – denn sie sind unmittelbar betroffen. Doch wie genau sehen die Auswirkungen aus und sind die Gesellschafter vielleicht durch die geplante vierte Änderung des UmwG doch noch zu retten?
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Brexit – Umsatzsteuerrechtliche Folgen für den Handel mit Großbritannien
Im Jahr 2016 hat sich die englische Bevölkerung wider Erwarten in einem Referendum mit 51,9 % für einen Austritt aus der EU entschieden. Die Folge daraus ist nun ein Abnabelungsprozess,, der sich über mehrere Jahre hinziehen wird. Für viele deutsche Unternehmen, die in Großbritannien Handel betreiben bzw. im Waren- und Dienstleistungsaustausch mit ihnen stehen werden sich in steuerrechtlicher Natur, insbesondere im Umsatzsteuerrecht, einige Veränderungen ergeben.