Im Jahr 2016 hat sich die englische Bevölkerung wider Erwarten in einem Referendum mit 51,9 % für einen Austritt aus der EU entschieden. Die Folge daraus ist nun ein Abnabelungsprozess,, der sich über mehrere Jahre hinziehen wird. Für viele deutsche Unternehmen, die in Großbritannien Handel betreiben bzw. im Waren- und Dienstleistungsaustausch mit ihnen stehen werden sich in steuerrechtlicher Natur, insbesondere im Umsatzsteuerrecht, einige Veränderungen ergeben.