Die Corporate Social Responsibility (CSR)- Richtlinie bzw. die Umsetzung in nationales Recht sieht eine Reihe von Berichterstattungspflichten zu nicht-finanziellen Aspekten der Konzerntätigkeit vor. Diese sollen sowohl auf unternehmer- als auch auf konsumentenseite für eine entsprechende Sensibilisierung in den betroffenen Bereichen sorgen. Allerdings ist davon auszugehen, dass eine ausführliche und maximal-transparente Offenlegung nicht in jedem Fall im Interesse des Unternehmens ist. Um dieses Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu bedienen und die gesetzeskonforme Praxis zu bewahren, sieht die deutsche Umsetzung der CSR-Richtlinie einen Katalog von Sanktionen vor, deren Wirksamkeit durchaus kritisch betrachtet werden darf.
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CSR-Richtlinie – Wahrer Nachhaltigkeitsfortschritt oder bloßer Papiermüll?
Die am 15. April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedete CSR-Richtlinie (2014/95/EU) geht über die bisherige Berichterstattung für Unternehmen nach dem HGB hinaus. Sie soll einen Nachhaltigkeitsfortschritt bedeuten, da sie an dem Dogma rüttelt, Unternehmen nur nach ihren bloßen Finanzdaten zu bewerten. Vielmehr sollen die Unternehmen Verantwortung für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft übernehmen und darüber berichten. Allerdings enthält die Richtlinie einen so erheblichen Spielraum, dass die Berichterstattung zur Produktion bloßen Papiermülls führen könnte.