Mit einer Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens soll es Schuldnern künftig möglich sein, sich bereits nach drei statt sechs Jahren von ihren Schulden zu befreien.
Mit einer Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens soll es Schuldnern künftig möglich sein, sich bereits nach drei statt sechs Jahren von ihren Schulden zu befreien.