Aus der modernen, digitalen Arbeitswelt ist das Cloud Computing nicht mehr wegzudenken, so nutzen zwei von drei Unternehmen in Deutschland Cloud-Dienste. Es hat sich als fester Bestandteil vieler betrieblicher Prozesse etabliert. Ebenfalls nicht mehr wegzudenken ist der Datenschutz, besonders seit dem Erlass der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist deren Umsetzung ein präsentes Thema in deutschen Besprechungsräumen, nicht zuletzt wegen den hohen Geldbußen, die den Cloud-Nutzer bei Nichteinhaltung der Vorgaben der DSGVO treffen können. Welche Herausforderungen sich für einen Cloud-Nutzer im Zeitalter der DSGVO ergeben, lesen Sie in diesem Beitrag.
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Datenschutz in Unternehmen- Je früher desto besser!
Jedes Unternehmen muss die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) beachten und das ganz unabhängig vom Tätigkeitsbereich, Umsatz und Mitarbeiteranzahl. Umso früher dieser Prozess beginnt, umso schneller und kostengünstiger lässt sich ein gutes Datenschutzmanagementsystem einführen.
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Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Wearables
Mit Smartphones und Wearables bieten sich potentiell neue Möglichkeiten des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Werden mit diesen technischen Mitteln aber personenbezogene Daten der Mitarbeiter erhoben, wird der Arbeitgeber verantwortliche Stelle i.S.d. § 3 Abs. 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Aber was muss im Rahmen des Datenschutzerechts ganz konkret beachtet werden? Und lohnt sich der Aufwand dann überhaupt noch?
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Datenschutz
Datenschutz schützt die Privatheit und Persönlichkeit der Menschen und dient als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber Kunden. Ziel des Datenschutzes ist es, dass die Kunden selbst bestimmen können, wer was über sie erfahren soll. Daher spricht man auch von der informationellen Selbstbestimmung. Dieses Grundrecht wird abgeleitet aus dem Art. 1 GG die Würde des Menschen und dem Art. 2 GG der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Was Unternehmer beachten müssen, wenn sie Daten erheben, erörtert dieser Beitrag genauer.