Ist es Arbeitgebern gestattet, ihre Mitarbeiter in öffentlich zugänglichen Räumen mittels verdeckter Videoüberwachung zu bespitzeln? 2012 beantwortete das BAG diese Frage erstmals mit „ja“, gefolgt von einem deutlichen „aber“.
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Whistleblowing – Eine riskante Tugend
Die einen werten es als Zivilcourage. Für die anderen sind es Nestbeschmutzer. Das Aufdecken von Skandalen, ob in Unternehmen oder auf Regierungsebene, ist ein brisantes Thema und erfreut sich einer immer stärkeren Medienpräsenz. Die Rede ist von Whistleblowing.
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Die Tätigkeit des Werkstudenten – Privileg oder Benachteiligung?
Sich das Studium leisten können – seit Längerem schon stellt das für potentielle Hochschulanfänger die größte Hürde neben dem Numerus Clausus dar. Steigende Mieten in den Großstädten und hohe Lebenshaltungskosten gehören für die Studierenden gerade zu Beginn ihres Studiums zum Alltag. Dabei ist das BAföG mit den zahlreichen Auflagen als Alternative oft keine große Hilfe. Der Job neben dem Unialltag, die Werkstudententätigkeit, ist meist die einzige Möglichkeit, sich ein erfolgreiches und finanziell unabhängiges Studium zu ermöglichen. Dabei spielt die weit verbreitete Praxis, Werkstudenten anders als die Vollzeit-Arbeitnehmer des Betriebes zu behandeln, eine große Rolle. Studenten sollten sich darüber bewusst sein, dass ihre ausgeübte Tätigkeit im Unternehmen ebenso ein reguläres Arbeitsverhältnis darstellt und mit dem der anderen Arbeitnehmer vergleichbar ist
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Das Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
Bis zum Jahr 2011 war das BAG der Ansicht sachgrundlos befristete Arbeitsverträge konnten lediglich unter der Prämisse geschlossen werden, dass im Vorfeld kein Arbeitsverhältnis zwischen dem jeweiligen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestand. So konnten plötzlich Nebenjobs, welchen man während des Studiums nachging zu einem großen Problem werden, da das Vorbeschäftigungsverbot einer weiteren Befristung entgegenstand. Dies änderte sich mit dem Urteil des 7.Senats des BAG vom 06.April 2011, 7ARZ 716/09. Doch wie und weshalb vollzog das BAG diese Kehrtwende?
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Auch x-fach befristete Arbeitsverträge können zulässig sein
Und wieder nur ein weiterer befristeter Arbeitsvertrag. Wie geht es nach Ablauf der Zeit
weiter? Wie lange werde ich ohne eine Beschäftigung sein? Wie soll ich das finanziell
bewerkstelligen? Vielfach werden Arbeitnehmer über Jahre hinweg immer wieder befristet
beschäftigt. Man spricht von sogenannten Kettenbefristungen. Ist das rechtlich zulässig
möglich?