Lange Zeit gewährte das BAG Langzeiterkrankten, die während ihrer Erkrankung aus dem Arbeitsverhältnis ausschieden, keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Seit der Entscheidung vom EuGH zum Fall Schultz-Hoff (EuGH, Urteil vom 20.01.2009 – C‑350/06) hat sich dies grundlegend geändert. Auch noch heute, 6 Jahre später, prägt das Urteil die aktuelle Rechtsprechung.
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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz- einmalige Entgleisung oder Kündigungsgrund?
Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland hat bereits Erfahrungen mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gemacht. Dieses Ergebnis lässt sich einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die zum Start des Themenjahres „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht“ veröffentlicht wurde, entnehmen. Doch wann kann man – aus juristischer Sicht – überhaupt von sexueller Belästigung sprechen? Und berechtigt diese automatisch zur Kündigung?
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Leiharbeit ist vorübergehend!?
Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit oder auch Zeitarbeit, alles Synonyme für den Verleih von Arbeitnehmern. Geregelt wird dieses Arbeitsverhältnis vor allem in dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kurz AÜG, in welchem es in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG seit 2011 ausdrücklich heißt, dass der Einsatz von Leiharbeitern nur vorübergehend sein darf. Aber wie ist diese Einschränkung auszulegen und warum ist es überhaupt von Bedeutung, der Arbeitnehmerüberlassung Schranken zu setzen.
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Videoüberwachung durch den Arbeitgeber – besteht ein Recht auf Observation?
Die Videoüberwachung durch den Arbeitgeber ist ein stark diskutiertes Thema. Interessen und Sicherheit des Arbeitgebers stehen im Konflikt mit Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer. Diese Art der Videoüberwachung kann einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen darstellen, insbesondere dann, wenn ein Privatdetektiv mit der Observation beauftragt wurde. Dennoch möchten immer mehr Arbeitgeber diese Kontrollmaßnahme als Schutz des Unternehmens, seiner Vermögens- und Sachwerte einsetzen. Mit dem Urteil des BAG vom Februar 2015 (BAG Urt. v. 19.02.2015 – 8 AZR 1007/13) wurde die rechtliche Grundlage hierfür stark verfeinert und es gelten deutliche Richtlinien für eine Observation mit Videokameras.