Deutschlandweit sorgte das erstinstanzliche Urteil im Fall des Torwarts Heinz Müller für Aufsehen. Kommt es zu einer Revolution im Profifußball?
National wie auch europarechtlich ist der unbefristete Arbeitsvertrag die übliche Form des Beschäftigungsverhältnisses. Sollte dies nun auch im Profisport gelten? Das Arbeitsgericht Mainz bejahte dies, Jedoch rückte das Berufungsgericht von der Auffassung ab und begründete die Abweichung mit der Eigenart der Arbeitsleistung eines Profifußballers.
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Arbeitsrechtliche Sonderwege im bezahlten Fußball – Der Fall Heinz Müller
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Schwanger ist nicht gleich schwanger?
In dem Urteil vom 26.03.2015 – 2Azr 237/14 hat sich das BAG mit der Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin auseinandergesetzt. Die Besonderheit in diesem Fall liegt darin, dass die Arbeitnehmerin nicht natürlich sondern aufgrund einer künstlichen Befruchtung schwanger geworden ist und grundsätzlich eine schwangere Arbeitnehmerin in den Mutterschutz fällt und nicht gekündigt werden kann.
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Spannungsfeld Whistleblowing – zwischen öffentlichen Interessen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen – was ist erlaubt, was nicht?
Berühmte Fälle von Whistleblowern wie Edward Snowden oder Julian Assange machen Schlagzeilen. Whistleblowing wird jedoch auch zum arbeitsrechtlichen Problem; Geheimnisverrat beschäftigt die Gerichte.
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Pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen nicht verfassungskonform
Ist es erlaubt, als Lehrerin im Unterricht ein Kopftuch zu tragen? Mit dieser Frage befasste sich jüngst zum wiederholten Male das Bundesverfassungsgericht. Mit Beschluss vom 27. Januar 2015 (BVerfG, Urt. v. 27.01.2015 – 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10) entschied es erneut über die Frage, ob Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches im Schuldienst untersagt werden könne und kommt zu dem Urteil, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Es korrigierte damit seine bisherige Rechtsprechung, fußend auf dem „Kopftuch-Urteil“ aus 2003.
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Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit – Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit
Gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht jedem Arbeitnehmer nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von vier Wochen Entgeltfortzahlung zu, wenn er krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist und dies nicht selbst zu verschulden hat. Des Weiteren muss sich dieser Arbeitnehmer gem. § 5 EFZG beim jeweiligen Arbeitgeber unverzüglich krankmelden und erhält folglich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu einer Dauer von sechs Wochen. Doch gilt dies auch bei einer Krankmeldung nach einer Alkoholvergiftung mit 4,9 Promille? Das BAG hat hier einen Einzelfall im Urteil vom 18.03.2015, Az. 10 AZR 99/14 (BAG, Urteil vom 18.03.2015, 10 AZR 99/14) wie folgt entschieden.