Das Bundesarbeitsgericht hatte im Urteil vom 22.2.2012 zu entscheiden, ob die Klausel: „Der Arbeitnehmer erhält für die Über- und Mehrarbeit keine weitergehende Vergütung“ in einem vorformulierten Arbeitsvertrag den Arbeitgeber von der Auszahlung geleisteter Überstunden befreit.