Nach den zahlreichen schockierenden Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen entschließt sich 2011 ein Sozialpädagoge, tätig beim katholischen Caritasverband, aus der Kirche auszutreten. Prompt wird er deswegen von seinem Arbeitgeber gekündigt. Bildet der Kirchenaustritt aber überhaupt eine Grundlage für eine Kündigung?
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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Nach Verweisen auf Tarifverträge der tarifunfähigen christlichen Gewerkschaft klagten zahlreiche Leiharbeitnehmer in Deutschland auf Lohnnachzahlungen. Am 13.3.2013 entschied das Bundesarbeitsgericht über fünf Verfahren. Demnach steht zahlreichen Leiharbeitnehmern in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen eine Lohnnachzahlung zu.
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Von Praktikanten und der Suche nach ihrem Recht
„Sie haben bereits erste Praxiserfahrung gesammelt, idealerweise im Bereich (…)“, so oder ähnlich begegnet uns beinahe jede Stellenanzeige. Ein Direkteinstieg nach dem Studium ohne praktische Erfahrung ist heute nur schwer vorstellbar. Das Schlüsselwort lautet Praktika: Es steht für Berufserfahrung während des Studiums und ist so wichtig wie nie zuvor. Die Studenten im Praktikum sind schützenswert und vor allem zahlreich. Dennoch ist ihre Rechtslage zu weiten Teilen unklar und wird durch Rechtsprechung von vor 39 Jahren beeinträchtigt. Die damit einhergehende Unsicherheit führt zu der im Folgenden behandelten Frage, auf welche Schutznormen sich die Praktikanten berufen können und ob es praktische Tipps für den „Notfall“ gibt, die jedem Praktikanten ein Begriff sein sollten.
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Der Mini- Jobber im Jahr 2013
Schon zu Beginn des neuen Jahres hält die Bundesregierung für die rund sieben Millionen Mini- Jobber der Republik einige Innovationen rund um deren Beschäftigungsverhältnisse bereit. Nach allem notwendigerweise erfolgtem Prozedere steht den – im Wesentlichen zwei – geplanten Neuerungen nun nichts mehr im Wege. Was die Arbeitnehmer zukünftig zu erwarten haben…
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Auswirkungen der vorsätzlichen Umgehung des § 613a BGB auf die Wirksamkeit einer Befristung
Eine Vereinbarung die lediglich das Ziel verfolgt die Rechtsfolgen des § 613a BGB zu umgehen, indem sie die Kontinuität des Arbeitsverhältnisses unterbricht, ist unwirksam. Denn die Norm regelt die Rechte und Pflichten zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs und sichert den Arbeitnehmern einen Kündigungsschutz vor dem Arbeitgeber.