Nun kommt er also, der gesetzliche Mindestlohn. Falls der Bundestag und der Bundesrat dem Gesetzesentwurf noch 2014 zustimmen, haben Arbeitnehmer zum 01.01.2015 einen Mindestarbeitsentgeltanspruch von 8,50 €. Aber wann genau hat ein Arbeitnehmer diesen Anspruch? Insbesondere, wenn er in die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages fällt und/oder für ihn ein branchenspezifischer Mindestlohn nach dem AEntG festgesetzt wurde?
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Rechtmäßigkeit der Ausnahme Jugendlicher vom gesetzlichen Mindestlohn
Am 02.04.2014 verkündete Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Zustimmung der Bundesregierung zum Entwurf des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns. Gemäß § 1 Mindestlohngesetz mit einem Anspruch für alle Arbeitnehmer auf einen Stundenlohn von 8,50€ brutto. Alle Arbeitnehmer? Jedenfalls nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Doch ist diese Ausnahme rechtmäßig? Eine Prüfung am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz.
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Auskunftsanspruch nichtberücksichtigter Stellenbewerber
Wer als Bewerber während eines Einstellungsverfahrens abgelehnt wird, hat oftmals ein Interesse zu erfahren, welche Gründe ausschlaggebend für die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung gewesen sind. Einerseits um besser auf künftige Einstellungsverfahren vorbereitet zu sein, und andererseits, weil in einer Ablehnung eine mögliche Diskriminierung im Sinne des § 1 AGG verborgen sein könnte.
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Neues Urteil zur Gesamtbeurteilung von Arbeitszeugnissen
Arbeitszeugnisse sind in der heutigen Berufswelt nicht mehr wegzudenken. Sie sind ein wichtiges Werkzeug, um sich als geeigneten Arbeitnehmer bei einem potenziellen Arbeitgeber vorzustellen. Und wichtig ist: Wie schaut die Gesamtbeurteilung überhaupt aus? Ob sich ein Arbeitszeugnis noch im guten Durchschnitt befindet oder nicht, kann schon allein von den Wörtern „stets“, „vollen“ und „vollsten“ abhängig sein. Denn diese machen den kleinen Unterschied aus, ob ein Arbeitnehmer mit seinem ausgehändigten Arbeitszeugnis die Benotung „sehr gut“ bis „gut“ hat oder man sich bereits im negativ betrachteten „befriedigend oder schlechter“ befindet. Und somit lässt ein eventuell schlechtes Arbeitszeugnis die Qualifikationen und Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers für zukünftige Arbeitgeber häufig zu unrecht schlecht aussehen. Eine Berliner Angestellte war unzufrieden mit der Benotung ihres Arbeitszeugnisses. Sie wollte ihre Gesamtbeurteilung von „befriedigend“ auf „gut“ korrigieren lassen und ihr wurde dafür kürzlich vom Berliner Arbeitsgericht Recht zugesprochen – ein Urteil was Experten überrascht. Zum Urteil
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Chancengleichheit unter Bewerbern auf einen Arbeitsplatz
„Erfolgreiches Unternehmen sucht europäisch-aussehende Empfangsdame zwischen 18-29 für ein junges, dynamisches und kreatives Team“. Nach Lesen dieser Stellenanzeige ist es nicht verwunderlich, dass Peter, 50 Jahre alt, eine Absage auf seine Bewerbung erhielt. Doch ist es wirklich zulässig in einer Stellenausschreibung so genau eine Personengruppe anzusprechen? Die Einführung des AGG, welches neben Arbeitnehmern auch Bewerber schützt, brachte die Antwort. Welche Möglichkeiten es für Arbeitgeber gibt eine detaillierte Stellenausschreibung schalten zu können ohne gegen das AGG zu verstoßen, welche Möglichkeiten das anonymisierte Bewerbungsverfahren im Hinblick auf andere europäische Länder aufweist und welche Maßnahmen für die Zukunft gelten könnten, sollen im Folgenden deutlich werden.