Im Urteil vom 07.07.2015 – 10 AZR 2607/14 befasste sich das BAG mit der Zulässigkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten gemäß §§ 74 ff HGB gegenüber Arbeitnehmern und der damit verbundenen Karenzentschädigung. Interessant an diesem Fall ist, dass der Arbeitnehmer gegen sein vertraglichen Wettbewerbsverbot verstoßen hat und das BAG zu entscheiden hatte, ob in der selben Handlung des Arbeitnehmers auch ein Verstoß gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot vorlag. Wäre kein Verstoß gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot anzunehmen, stünde einem Arbeitnehmer grundsätzlich bei dem Vorliegen einer formal und inhaltlich korrekt vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsvereinbarung eine sogenannte Karenzentschädigung gemäß § 74 II HGB zu.
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Beginn eines Arbeitsverhältnisses am 1. Juli – Anspruch auf den vollen Jahresurlaub?
Arbeitnehmer haben im Berufsleben mit einer immer stärker ansteigenden Arbeitsbelastung zu kämpfen. Daher ist es für jeden Einzelnen von großem Interesse zu wissen, wie hoch der eigene Urlaubsanspruch ist. Die als Erholungsurlaub bezeichnete bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers soll der Wiederherstellung und Erhaltung seiner Arbeitskraft dienen. Es kommt jedoch vor, dass rechtlich gar nicht eindeutig ist, wie hoch der dem Arbeitnehmer zustehende Urlaubsanspruch ist.
Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 17.11.2015 – 9 AZR 179/15) hatte zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis am 1. Juli beginnt, in diesem Kalenderjahr den vollen Jahresurlaubsanspruch erwerben kann.
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Arbeitsrechtliche Sonderwege im bezahlten Fußball – Der Fall Heinz Müller
Deutschlandweit sorgte das erstinstanzliche Urteil im Fall des Torwarts Heinz Müller für Aufsehen. Kommt es zu einer Revolution im Profifußball?
National wie auch europarechtlich ist der unbefristete Arbeitsvertrag die übliche Form des Beschäftigungsverhältnisses. Sollte dies nun auch im Profisport gelten? Das Arbeitsgericht Mainz bejahte dies, Jedoch rückte das Berufungsgericht von der Auffassung ab und begründete die Abweichung mit der Eigenart der Arbeitsleistung eines Profifußballers. -
Schwanger ist nicht gleich schwanger?
In dem Urteil vom 26.03.2015 – 2Azr 237/14 hat sich das BAG mit der Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin auseinandergesetzt. Die Besonderheit in diesem Fall liegt darin, dass die Arbeitnehmerin nicht natürlich sondern aufgrund einer künstlichen Befruchtung schwanger geworden ist und grundsätzlich eine schwangere Arbeitnehmerin in den Mutterschutz fällt und nicht gekündigt werden kann.
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Das Tarifeinheitsgesetz: Eher Risiko als Chance für die Unternehmensführung
Mit dem Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) am 10.07.2015 scheint auf den ersten Blick der Wunsch der Arbeitgeber erfüllt, die sich eine juristische Handhabe gegen kleine, streikfreudige Spartengewerkschaften gewünscht hatten. Fraglich ist aber, ob das Gesetz dies einlösen kann.