Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 13.09.2011 (Prigge u.a.) zu Altersbefristungen in Tarifverträgen vermutlich den Grundstein für den größten Streik der Unternehmensgeschichte der Deutschen Lufthansa AG gelegt. Die Gewerkschaft „Vereinigung Cockpit“ rief 5400 Piloten vom 2. April bis 4. April 2014 zur Arbeitsniederlegung auf. Die Folgen waren gravierend – ungefähr 3800 gestrichene Flüge, rund 425.000 betroffene Passagiere und ein finanzieller Verlust von rund 45 Mio. € für die Lufthansa. Außerdem womöglich ein großer Image-Schaden, da die Zuverlässigkeit des Unternehmens durch mehrere Streiks der letzten Jahre, unter anderem des Bodenpersonals oder der Flugbegleiter, in Frage gestellt wird.
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AGG auf Fremdgeschäftsführer in vollem Umfang anwendbar
Auf den Fremdgeschäftsführer einer GmbH, dessen Anstellung aufgrund einer Befristung abläuft und der sich erneut als Geschäftsführer bewirbt, sind gemäß § 6 III AGG die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes anwendbar. (BGH, Urteil vom 23. 4. 2012 – II ZR 163/10).