Die am 15. April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedete CSR-Richtlinie (2014/95/EU) geht über die bisherige Berichterstattung für Unternehmen nach dem HGB hinaus. Sie soll einen Nachhaltigkeitsfortschritt bedeuten, da sie an dem Dogma rüttelt, Unternehmen nur nach ihren bloßen Finanzdaten zu bewerten. Vielmehr sollen die Unternehmen Verantwortung für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft übernehmen und darüber berichten. Allerdings enthält die Richtlinie einen so erheblichen Spielraum, dass die Berichterstattung zur Produktion bloßen Papiermülls führen könnte.
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Zum 10-jährigen Bestehen der Aktionärsrechterichtlinie – back to the roots: wie alles begann
Durch die Aktionärsrechterichtlinie sollen Aktionäre in börsennotierten Gesellschaften ihre Rechte leichter ausüben können. Für eine erfolgreiche Unternehmensführung ist die wirksame Kontrolle der Verwaltungsorgane durch die Aktionäre dringend notwendig. Hindernisse, die den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Mitverwaltungsrechte erschweren, sollen mithilfe der Richtlinie beseitigt werden. Im Fokus der Umsetzung liegt vor allem die Verbesserung der grenzüberschreitenden Ausübung von Aktionärsrechten innerhalb der EU. Der folgende Blogbeitrag befasst sich ausschließlich mit der Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie in das nationale Aktiengesetz. Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Ausgestaltung des Fragerechts, da dieses Aufmerksamkeit beim Bundesgerichtshof erregt hatte.
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Grundsätze der Vorstandsvergütung – „Say on Pay“ Regelung als wirkungsvolles europäisches Regulierungsinstrument?
Die Vergütung von Vorständen in börsennotierten Gesellschaften und das Vergütungssystem, wird nicht erst seit der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 analysiert und kritisiert, nein, es handelt sich um eine Problematik, welche seit Jahren Unzufriedenheit in der Gesellschaft auslöst. Im Jahr 2009 reagierte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) auf den anhaltenden öffentlichen Diskurs und verankerte eine gesetzliche Regelung im deutschen Aktiengesetz (AktG). Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit den Vor- und Nachteilen einer verbindlichen „Say on Pay“ Regelung auf europäischer Ebene und mit der Frage, ob diese Regelung für Deutschland systemwidrig sein könnte und daher nicht empfehlenswert ist.
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Die Neuregelung des Börsenrückzugs
Nach Zustimmung des Bundesrates wurde am 06.11.2015 das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie zum verstärkten Anlegerschutz und zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen im Kapitalmarktrecht verabschiedet.
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Aktienrechtsnovelle 2014- die Dritte
„Punktuelle Weiterentwicklung“. Mit diesem Ziel reichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes beim Bundestag ein. Innerhalb der letzten zehn Jahre wäre es die dritte Novellierung des Aktienrechts.