Am 28.06.2012 hat  der EuGH seine mit Spannung erwartete Entscheidung zur Ad-hoc-Publizität verkündet. Zu klären war,  zu welchem Zeitpunkt ein börsennotiertes Unternehmen seine Anleger mittels Ad-hoc-Mitteilung über kursrelevante Tatsachen (im konkreten Fall den Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden) informieren muss.