Am 02.04.2014 verkündete Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Zustimmung der Bundesregierung zum Entwurf des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns. Gemäß § 1 Mindestlohngesetz mit einem Anspruch für alle Arbeitnehmer auf einen Stundenlohn von 8,50€ brutto. Alle Arbeitnehmer? Jedenfalls nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Doch ist diese Ausnahme rechtmäßig? Eine Prüfung am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz.
-
Auskunftsanspruch nichtberücksichtigter Stellenbewerber
Wer als Bewerber während eines Einstellungsverfahrens abgelehnt wird, hat oftmals ein Interesse zu erfahren, welche Gründe ausschlaggebend für die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung gewesen sind. Einerseits um besser auf künftige Einstellungsverfahren vorbereitet zu sein, und andererseits, weil in einer Ablehnung eine mögliche Diskriminierung im Sinne des § 1 AGG verborgen sein könnte.
-
Chancengleichheit unter Bewerbern auf einen Arbeitsplatz
„Erfolgreiches Unternehmen sucht europäisch-aussehende Empfangsdame zwischen 18-29 für ein junges, dynamisches und kreatives Team“. Nach Lesen dieser Stellenanzeige ist es nicht verwunderlich, dass Peter, 50 Jahre alt, eine Absage auf seine Bewerbung erhielt. Doch ist es wirklich zulässig in einer Stellenausschreibung so genau eine Personengruppe anzusprechen? Die Einführung des AGG, welches neben Arbeitnehmern auch Bewerber schützt, brachte die Antwort. Welche Möglichkeiten es für Arbeitgeber gibt eine detaillierte Stellenausschreibung schalten zu können ohne gegen das AGG zu verstoßen, welche Möglichkeiten das anonymisierte Bewerbungsverfahren im Hinblick auf andere europäische Länder aufweist und welche Maßnahmen für die Zukunft gelten könnten, sollen im Folgenden deutlich werden.
-
AGG auf Fremdgeschäftsführer in vollem Umfang anwendbar
Auf den Fremdgeschäftsführer einer GmbH, dessen Anstellung aufgrund einer Befristung abläuft und der sich erneut als Geschäftsführer bewirbt, sind gemäß § 6 III AGG die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes anwendbar. (BGH, Urteil vom 23. 4. 2012 – II ZR 163/10).
-
AGG und Frauenquote?
Der BGH hat im April 2012 erstmals das AGG auf Mitglieder von Organen in Kapitalgesellschaften angewendet. Dort ging es um die Altersdiskriminierung eines GmbH-Geschäftsführers. Ähnliches könnte aber auch für eine Frauenquote gelten. Nach § 6 Abs. 3 AGG findet das Gesetz auf Organmitglieder Anwendung, soweit es um deren Berufszugang geht. Männer könnten sich daher evtl. gegen eine Quote aus dem Unternehmen heraus wehren, wenn ihnen dadurch ein Aufsichtsratssitz nicht gewährt wird. Droht vom AGG Gefahr für freiwillige Quoten?