In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann man wichtige Vertragsregelungen einheitlich treffen, wenn man verschiedene Grundvoraussetzungen beachtet. So müssen die AGB ordnungsgemäß einbezogen sein und sie müssen der Inhaltskontrolle standhalten. Ist das nicht der Fall, ist dies auf verschiedene Weisen sanktioniert, mit denen sich dieser Beitrag befasst.
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Mängelgewährleistungsrechte und AGB
Für Unternehmen in Deutschland ist wohl der Kauf das wichtigste Umsatzgeschäft. Die Pflicht des Unternehmers aus solch einem Kaufvertrag ist es dem Käufer eine mangelfreie Sache zu verschaffen und zu übereignen. Sollte der Unternehmer dieser Pflicht nicht nachkommen, stellt sich die Frage, ob möglicherweise Gewährleistungsrechte für den Käufer bestehen. Wann ein Sachmangel vorliegt und welche Rechte der Käufer dann hat, beschreibt dieser Abschnitt ebenso wie die Frage, wie Abwandlungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen werden können.
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Stolpersteine bei Kunstauktionskäufen – die Folgen falscher Katalogangaben
Was tun, wenn der ersteigerte Picasso gar kein Picasso ist? Nicht selten kommt es vor, dass die bei Kunstauktionen üblichen Kataloge die zu versteigernden Werke nicht korrekt oder nur unvollständig beschreiben. In solchen Fällen hat der Ersteigerer meist ein großes Interesse an einer Rückabwicklung. Allerdings ist diese oft nicht ganz unproblematisch, da möglicherweise schon unklar ist, an wen sich der Ersteigerer im Nachhinein zu wenden hat. Um diese und weitere Ungewissheiten zu klären, ist es nötig die verschiedenen Vertragstypen und Vertragsbedingungen, die der Kunstauktionsbereich beinhaltet, näher zu beleuchten.
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Beschränkung des Gewährleistungsausschlusses von Auktionshäusern?
Der in den Allgemeinen Versteigerungsbedingungen (AGB) der Auktionshäuser festgeschriebene – zum Teil auch sehr weitreichende – Gewährleistungsausschluss ist eine unangemessene Benachteiligung für den Käufer und könnte in der Zukunft beschränkt werden.
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Streit um Preiserhöhungsklausel des Energiekonzerns RWE könnte zum Präzedenzfall werden
Im Rechtsstreit um Gaserhöhungspreise des Energiekonzerns RWE spricht sich die Generalanwältin des EuGH für die Verbraucher aus. Folgt der EuGH dem Schlussantrag der Generalanwältin Verica Trstenjak, können zahlreiche Sonderkunden aller Energieversorger mit ähnlichen Klauseln in ihren Verträgen rückwirkend die Rückzahlung von Gaspreiserhöhungen verlangen, es käme zu einem Präzedenzfall.