Nun kommt er also, der gesetzliche Mindestlohn. Falls der Bundestag und der Bundesrat dem Gesetzesentwurf noch 2014 zustimmen, haben Arbeitnehmer zum 01.01.2015 einen Mindestarbeitsentgeltanspruch von 8,50 €. Aber wann genau hat ein Arbeitnehmer diesen Anspruch? Insbesondere, wenn er in die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages fällt und/oder für ihn ein branchenspezifischer Mindestlohn nach dem AEntG festgesetzt wurde?