Das LG Detmold hat im Juli 2015 entschieden, dass ein Abiturjahrgang als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelte. Ein Abiturballkomitee buchte für die Abiturfeier eines Abiturjahrgangs eine Band, kurz nach Vertragsschluss kündigte das Komitee den Vertrag. Die Band verlangte die vereinbarte Gage und verklagte den gesamten Abiturjahrgang – teilweise mit Erfolg. Damit liegt eine weitere Entscheidung zu den Gelegenheitsgesellschaften des alltäglichen Lebens vor.