Der BGH ging in seinem Revisionsurteil vom 09.10.2018 (II ZR 78/17) auf zwei bisher höchstrichterlich ungeklärte Fragen des Aktienrechts ein. Thematisiert werden die Zulassung verspätet angemeldeter Aktionäre zur Hauptversammlung sowie die aktienrechtlichen Folgen einer Abweichung des Wahlvorschlags des Aufsichtsrats von den Empfehlungen des „Deutschen Corporate Governance Kodex” (nachfolgend: DCGK).