Von Verbrauchern kaum wahrgenommen und von Unternehmern abgetan als überflüssige und in Teilen unverständliche Regulierungen fristen die gesetzlichen Informationspflichten ein Schattendasein in der Netzwelt. Dies wird schon daran deutlich, dass es kaum einem Unternehmen gelingt, alle nötigen Informationen benutzerfreundlich und gesetzeskonform dem Verbraucher zu präsentieren. Dabei sind ausreichende Informationen die Grundlage eines funktionierenden Onlinevertriebs. Nur sie können die für den Vertragsschluss im Internet dringend benötigte Vertrauensbasis schaffen. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Informationspflichten können außerdem Bußgelder im fünfstelligen Bereich fällig werden. Überflüssig sind die Informationspflichten also keineswegs und im Folgenden wird gezeigt, wie verständlich und einfach sie anzuwenden sind, wenn man sie nur strukturiert und zusammenfasst.
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Widerrufs- und Rückgaberecht
Im Augenblick ist kaum ein Thema so juristisch so umstritten, wie das Widerrufs- oder Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen. Verbraucher haben bis auf wenige Ausnahmen im Internethandel ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht. Unternehmer sind verpflichtet, Verbrauchern ein derartiges Recht einzuräumen. Nur, wie ist zu erkennen, wer Unternehmer und wer Verbraucher ist? Wo fängt die Grenze an, wo hört sie auf?
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Suchmaschine in der Kritik ,,Google – Die neuzeitliche Rufmord-Maschine“
Im wahren Leben gilt: Wer meinen Ruf ruiniert, gegen den kann ich vorgehen. Das ist auch gut so. Denn der Ruf ist Teil unser Persönlichkeit. Im Netz ist die Sache komplizierter. Dort gibt es nicht einen Unschuldigen, der ein Gerücht in die Welt setzt. Es gibt vielmehr Millionen von Neugierigen, die das Gerücht kennen und durch zichfache Eingabe von Wörtern wie im Fall der Ex-Firstlady Bettina Wulff ,,Prostitution“ und „Escort“ in den Suchschlitz von Google dafür sorgen, dass genau diese Kombination als Suchvorschlag aufflackert. So funktioniert der Algorithmus von Google. Der BGH hat am 14. Mai dieses Jahres (Details zum Urteil im Blog von T. Jazvick auf dieser Seite) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Google durchaus für solche entstandenen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Haftung gezogen werden kann. Diese Entscheidung gibt Bettina Wulff nun Hoffnung, die seit Jahren versucht die Kombination ihres Namens mit Begriffen aus dem Rotlicht zu unterbinden.
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Pharming-Angriffe beim Online-Banking und deren Rechtslage
Die Angriffe auf sensible Informationen wie Online-Banking-Daten nehmen immer weitere Ausmaße an. Zwar sind die Banken bemüht, technische Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen, jedoch machen sich Kriminelle vor allem zu Nutze, dass ein Kontakt zwischen Bank und Kunde meist nur noch mittels Fernkommunikationsmittel stattfindet. Vor allem die Methoden des sog. „Pharming“ haben sich in der letzten Zeit konsequent weiterentwickelt, so dass auch die Rechtslage neu bewertet werden muss.
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Stolpersteine bei Kunstauktionskäufen – die Folgen falscher Katalogangaben
Was tun, wenn der ersteigerte Picasso gar kein Picasso ist? Nicht selten kommt es vor, dass die bei Kunstauktionen üblichen Kataloge die zu versteigernden Werke nicht korrekt oder nur unvollständig beschreiben. In solchen Fällen hat der Ersteigerer meist ein großes Interesse an einer Rückabwicklung. Allerdings ist diese oft nicht ganz unproblematisch, da möglicherweise schon unklar ist, an wen sich der Ersteigerer im Nachhinein zu wenden hat. Um diese und weitere Ungewissheiten zu klären, ist es nötig die verschiedenen Vertragstypen und Vertragsbedingungen, die der Kunstauktionsbereich beinhaltet, näher zu beleuchten.