Nach § 550 BGB sind langfristige Mietverträge mit einer festen Laufzeit von mehr als einem Jahr jederzeit ordentlich kündbar, wenn sie die gesetzliche Schriftform des § 126 BGB nicht einhalten. Praktisch bedeutet das eine Möglichkeit, sich von einem lästig gewordenen Vertrag vorzeitig zu lösen, wenn der Vertrag oder nachträgliche Änderungen einen Formfehler haben. Dagegen entwickelte die Praxis sog. Schriftformheilungsklauseln, die die Kündigungsmöglichkeit einschränken sollen. Damit befasst sich vorliegender Beitrag. Wann gilt ein Schriftformerfordernis für langfristige Mietverträge, welche vertraglichen Regelungen sind möglich und was bedeutet das für die vorzeitige Kündbarkeit des Vertrags?
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Der „Widerrufsjoker“ – Mittel zur günstigen Umschuldung?
„Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden: Nutzen Sie Ihren Widerrufsjoker!“ „Darlehensvertrag Widerruf – so klappt es sicher!“ „Immobilienkredite – so kommen Sie aus teuren Kreditverträgen raus!“ Es scheint zum guten Ton zu gehören, dass Verbraucherschützer, Zeitschriften und Rechtsanwälte ihre Klientel medienwirksam regelrecht dazu auffordern, ihre Darlehensverträge wegen falscher Widerrufsbelehrungen zu widerrufen um so mit einer günstigen Umschuldung Geld zu sparen. Hintergrund ist eine Rechtsprechung des BGH, die die damaligen Rechtsunsicherheiten bei der Ausgestaltung von Widerrufsbelehrungen nicht berücksichtigt und Unternehmer damit im Namen des Verbraucherschutzes fäschlicher- und unnötigerweise benachteiligt. Hierbei sind sich Verbraucher in der Regel nicht darüber im Klaren, dass ein Darlehenswiderruf häufig rechtsmissbräuchlich ist und ein „ewiges“ Widerrufsrecht gar nicht existiert.
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BGH spricht Lehman Anlegern Schadensersatz zu
Die Lehman-Pleite im Jahr 2008 brachte viele Geldanleger um ihr Vermögen. Auf Grund der Insolvenz einer der größten Banken in der Finanzbranche verloren zahlreiche Personen ihr Erspartes. Die zuvor erworbenen Lehman Zertifikate waren wertlos. Nun sprach der BGH zwei Geschädigten in Deutschland Schadensersatz zu, weil die beratende Bank den Anlegern wichtige Informationen zu Sonderkündigungsrechten vorenthielt.
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Super-Schnäppchen auf ebay von BGH bestätigt
Dass der Anbieter bei einer ebay-Auktion nicht ohne Grund sein Angebot rückgängig machen kann, ist ständige Rechtsprechung des BGH und war bereits Gegenstand der Berichterstattung in diesem Blog. Nun hat der BGH auch einer anderen Argumentation eines glücklosen Anbieters der Wind aus den Segeln genommen worden: Es ist nicht sittenwidrig, wenn ein gebrauchtes Fahrzeug zum Preis von einem Euro verkauft wird, weil sich lediglich ein einziger Interessent findet.
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BGH zu eBay-Auktionen: Rücknahme des Angebotes ist möglich
Der Bundesgerichtshof hat am 8.1.2014 (VIII ZR 63/13) seine Rechtsprechung zur Rücknahme von Verkaufsangeboten bei eBay Auktionen aus dem Jahr 2011 (VIII ZR 305/10) bestätigt: Das Einstellen eines Gegenstandes zum Verkauf ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, das unter der Bedingung steht, dass das Angebot nicht aus einem von eBay akzeptierten Grund zurückgenommen wird. Insbesondere akzeptiert eBay nach seinen Grundsätzen über die Rücknahme von Angeboten die Rücknahme dann, wenn der Verkaufsgegenstand abhanden kommt oder zerstört wird und deshalb zum Verkauf gar nicht mehr zur Verfügung steht. Im vom BGH 2011 entschiedenen Fall war der verkaufte Gegenstand (eine Digitalkamera) dem Verkäufer vor Ablauf der Auktionszeit gestohlen worden. Im nunmehr entschiedenen Fall war ein Kraftfahrzeugmotor veräußert worden, der nicht mehr zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen war, was der Verkäufer erst nach dem Einstellen des Angebots bei eBay erfahren hatte.