In dem Verfahren stiller Gesellschafter gegen die HSH Nordbank entschied der BGH, dass die jeweils freiwillig ausgesprochenen Sonderzahlungsversprechen, die eine Leistung der Gewinnbeteiligung auch für den Fall eines Jahresfehlbetrages vorsahen, unwirksam sind. Die Abrede hätte als Änderung des Teilgewinnabführungsvertrags der Schriftform und der Eintragung ins Handelsregister bedurft.
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Deutsche Post muss NPD-Parteiwerbung verteilen
Die Deutsche Post muss rechtsextreme Parteiwerbung der NPD verteilen und darf nicht aufgrund von „Schmuddeligkeitsbedenken“ den Vertragsabschluss verweigern.
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Das Recht auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb – jetzt auch für Sporttrainer!
Mit Urteil vom 15.05.2012 entschied der BGH, dass das Recht auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht auf Gewerbebetriebe im handelsrechtlichen Sinn beschränkt ist, sondern auch den Angehörigen freier Berufe zusteht.
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Auktionshaus muss Kaufpreis für gefälschtes Werk erstatten – arglistige Täuschung durch einen Dritten
Das Landgericht Köln hat in der vergangenen Woche nicht nur über die Unzulässigkeit der Tagesschau-App entschieden, sondern ein weiteres spektakuläres Urteil erlassen: Wie der Presse zu entnehmen ist (das Urteil ist noch nicht veröffentlicht), muss das Auktionshaus Lemperts den Kaufpreis für ein gefälschtes Kunstwerk erstatten: Der rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilte Kunstfälscher Beltracchi (vgl. Bericht in der SZ) hatte das Gemälde „Rotes Bild mit Pferden“ erstellt und mit einer „Legende“ versehen, wonach es angeblich von dem Maler Capendonk, einem Mitglied der Künstlergruppe „Blauer Reiter“ stammen sollte. Das Bild wurde 2006 für ca. 2,9 Millionen Euro versteigert (vgl. Bericht in der FAZ). Nach Anfechtung des Kaufvertrags durch den Erwerber fordert dieser den Kaufpreis zurück. Rechtlich ein sehr interessanter Anwendungsfall des für Studierende nicht leicht zu verstehenden § 123 II BGB.
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Aufsichtsratsmitglied darf Beratungshonorar nicht ohne ausdrücklichen Zustimmungsbeschluss erhalten
Nach dem OLG Frankurt hat auch der BGH entschieden, dass ein Aufsichtsratsmitglied keine Beratungshonorare erhalten darf, wenn dem Vertrag der Aufsichtsrat nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Die Fresenius AG war durch die Anwaltssozietät Nörr vertreten worden, wobei ein Partner der Sozietät stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bei Fresenius ist. Damit war die Vergabe von Beratungsaufträgen an Nörr rechtswidrig.