3D-Drucker waren vor wenigen Jahren noch Zukunftsdenken, mittlerweile sind aber auch Modelle für den Hausgebrauch für weniger als 500€ erschwinglich. Dabei sind jedoch die wenigsten Nutzer geschult, wie der Drucker verwendet werden darf. Habe ich ein Urheberrecht an meinen Druckvorlagen? Darf ich meinen defekten Design-Lampenschirm neu drucken? Welche Vorlagen aus dem Netz darf ich verwenden?
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Kein Auskunftsverweigerungsrecht der Bank bei Markenfälschung
Es kommt nicht selten vor, dass gefälschte Produkte als Originale im Internet zum Verkauf angeboten werden. Haben die Markenlizenznehmer zur Ermittlung des Verkäufers einen Auskunftsanspruch gegen die Bank über den Namen und die Anschrift des Kontoinhabers oder steht diesem das Bankgeheimnis entgegen? Nachdem zunächst der EuGH zu dieser Frage Stellung nahm, hat der BGH nun den Auskunftsanspruch der Klägerin bejaht.
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Haribo gegen Lindt – BGH I ZR 105/14
Am 23.09.2015 urteilte der BGH über den Rechtsstreit zwischen Haribo und Lindt bezüglich des Vertriebs der in Goldfolie verpackten Schokobären. Der Fall wurde in den Medien viel beachtet, auch weil er grundsätzliche Fragen zum Wettbewerbs- und Markenschutzrecht neu entschied oder bestätigte. Wichtig war vor allem die Frage, ob die Rechte an einer Wortmarke durch eine dreidimensionale Figur überhaupt verletzt werden können.
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Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken – effektives Mittel gegen den Abmahnwahn?
Am 9. Oktober 2013 trat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft. Darin waren mehrere Änderungen für die Bereiche Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen enthalten. Das Gesetz ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf die sich häufenden Beschwerden von Bürgern über unseriöse Geschäftspraktiken in diesen Bereichen.
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Offenes WLAN: Wer haftet, für Rechtsverstöße?
Die Digitale Agenda der Bundesregierung möchte die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Schließlich ermöglicht das Internet Zugang zu Bildung, Diskussion, Wettbewerb und sichert die Teilnahme an der digitalen Gesellschaft. Frei verfügbares WLAN in Deutschland ist jedoch rar. In der Realität verschlüsseln private und gewerbliche WLAN-Betreiber ihr Netzwerk, um sich nicht der Gefahr kostspieliger Abmahnungen durch Medienverlage auszusetzen. Nach derzeitiger Rechtslage haften diese unter Umständen für Rechtsverletzungen, die sie selbst gar nicht begangen haben. Private WLAN-Betreiber sind hierbei mehr Risiken ausgesetzt als gewerbliche WLAN-Betreiber. Insbesondere letztere, wie Hotels, Flughäfen und Cafés sollen künftig in den Genuss von Haftungsprivilegien kommen. Doch warum ist die Rechtslage überhaupt so unsicher? Auf welcher Grundlage basiert die Differenzierung von privaten und geschäftlichen WLAN-Betreibern bei der Haftung? Und haben wir Hoffnung, dass frei verfügbares WLAN beim Espressoschlürfen im Café oder im Wartezimmer des Arztes bald zum Alltag gehört?