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Auktionshaus muss Kaufpreis für gefälschtes Werk erstatten – arglistige Täuschung durch einen Dritten
Das Landgericht Köln hat in der vergangenen Woche nicht nur über die Unzulässigkeit der Tagesschau-App entschieden, sondern ein weiteres spektakuläres Urteil erlassen: Wie der Presse zu entnehmen ist (das Urteil ist noch nicht veröffentlicht), muss das Auktionshaus Lemperts den Kaufpreis für ein gefälschtes Kunstwerk erstatten: Der rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilte Kunstfälscher Beltracchi (vgl. Bericht in der SZ) hatte das Gemälde „Rotes Bild mit Pferden“ erstellt und mit einer „Legende“ versehen, wonach es angeblich von dem Maler Capendonk, einem Mitglied der Künstlergruppe „Blauer Reiter“ stammen sollte. Das Bild wurde 2006 für ca. 2,9 Millionen Euro versteigert (vgl. Bericht in der FAZ). Nach Anfechtung des Kaufvertrags durch den Erwerber fordert dieser den Kaufpreis zurück. Rechtlich ein sehr interessanter Anwendungsfall des für Studierende nicht leicht zu verstehenden § 123 II BGB.
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BGH: Hausverbot für NPD-Mitglied im Wellnesshotel – Reichweite der unternehmerischen Freiheit ?
Der BGH räumt Hotelbetreibern das Recht ein, Personen mit rechtsextremer, politischer Gesinnung den Zutritt zu verweigern und obendrauf ein Hausverbot auszusprechen. Steht das dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 III 1 GG entgegen?
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BGH präzisiert Kündigungsschutz für Studentenwohnheime
Studierende, die in Studentenwohnheimen leben, können sich nicht auf den gesetzlichen Kündigungsschutz für Mietwohnungen berufen, denn für Studentenwohnheime gelten Ausnahmen vom gesetzlichen Kündigungsschutz, siehe § 549 III BGB. Für alle anderen, die „normale“ Studierendenwohnungen beziehen, gilt weiterhin der gesetzliche Kündigungsschutz. Daher war es höchste Zeit, dass der BGH in seinem Urteil (Az. VIII ZR 92/11) vom 13.06.2012 den Kündigungsschutz für Studentenwohnungen präzisiert hat.
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Unwirksame Entgeltklausel einer Sparkasse
Eine Entgeltklausel für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift ist selbst nach dem neuen Zahlungsdienstrecht unwirksam. Dies entschied der BGH am 22. Mai 2012.