Für Unternehmen in Deutschland ist wohl der Kauf das wichtigste Umsatzgeschäft. Die Pflicht des Unternehmers aus solch einem Kaufvertrag ist es dem Käufer eine mangelfreie Sache zu verschaffen und zu übereignen. Sollte der Unternehmer dieser Pflicht nicht nachkommen, stellt sich die Frage, ob möglicherweise Gewährleistungsrechte für den Käufer bestehen. Wann ein Sachmangel vorliegt und welche Rechte der Käufer dann hat, beschreibt dieser Abschnitt ebenso wie die Frage, wie Abwandlungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen werden können.
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Informationspflichten des Betreibers eines Webshops
Von Verbrauchern kaum wahrgenommen und von Unternehmern abgetan als überflüssige und in Teilen unverständliche Regulierungen fristen die gesetzlichen Informationspflichten ein Schattendasein in der Netzwelt. Dies wird schon daran deutlich, dass es kaum einem Unternehmen gelingt, alle nötigen Informationen benutzerfreundlich und gesetzeskonform dem Verbraucher zu präsentieren. Dabei sind ausreichende Informationen die Grundlage eines funktionierenden Onlinevertriebs. Nur sie können die für den Vertragsschluss im Internet dringend benötigte Vertrauensbasis schaffen. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Informationspflichten können außerdem Bußgelder im fünfstelligen Bereich fällig werden. Überflüssig sind die Informationspflichten also keineswegs und im Folgenden wird gezeigt, wie verständlich und einfach sie anzuwenden sind, wenn man sie nur strukturiert und zusammenfasst.
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Widerrufs- und Rückgaberecht
Im Augenblick ist kaum ein Thema so juristisch so umstritten, wie das Widerrufs- oder Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen. Verbraucher haben bis auf wenige Ausnahmen im Internethandel ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht. Unternehmer sind verpflichtet, Verbrauchern ein derartiges Recht einzuräumen. Nur, wie ist zu erkennen, wer Unternehmer und wer Verbraucher ist? Wo fängt die Grenze an, wo hört sie auf?
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Stolpersteine bei Kunstauktionskäufen – die Folgen falscher Katalogangaben
Was tun, wenn der ersteigerte Picasso gar kein Picasso ist? Nicht selten kommt es vor, dass die bei Kunstauktionen üblichen Kataloge die zu versteigernden Werke nicht korrekt oder nur unvollständig beschreiben. In solchen Fällen hat der Ersteigerer meist ein großes Interesse an einer Rückabwicklung. Allerdings ist diese oft nicht ganz unproblematisch, da möglicherweise schon unklar ist, an wen sich der Ersteigerer im Nachhinein zu wenden hat. Um diese und weitere Ungewissheiten zu klären, ist es nötig die verschiedenen Vertragstypen und Vertragsbedingungen, die der Kunstauktionsbereich beinhaltet, näher zu beleuchten.
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Austritt aus dem Euro-Raum – was geschieht mit Verträgen?
Während die Wirtschaft nervös wird, wenn sich Finanzminister Schäuble in der Öffentlichkeit zweifelnd äußert, ob die Schuldenkrise überwunden sei, befasst sich die Rechtswissenschaft schon mit der Frage, welche Auswirkungen der Austritt eines Landes aus dem Euroraum für Vertragsverhältnisse hat, bei denen die Gegenleistung in Euro bemessen wird. Der lesenswerte Aufsatz von Diekmann und Bernauer in der NZG 2012, S. 1172 ff. sei zur Lektüre sehr anempfohlen. Durch entsprechende vertragliche Regelungen ist nach Auffassung der Autoren zu erreichen, dass eine Umstellung des Vertrages auf eine neue Währung vermieden werden kann.