Die Verbreitung der „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 wurde als nicht sendungsbezogenes „presseähnliches Erzeugnis“ eingestuft und verboten.
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Drittfinanziertes Gutscheinmodell verstößt gegen die Buchpreisbindung
Drittfinanzierte Gutscheinmodelle für den Kauf preisgebundener Bücher sind wegen Verstoßes gegen die Buchpreisbindung verboten. Nun liegt erstmals ein rechtskräftiges obergerichtliches Urteil dazu vor, eine Begründung steht allerdings noch aus.