Für alle, die nie wieder etwas vergessen wollen, finden sich hier ein paar nützliche Tipps.
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Das Ende der Planlosigkeit!
Fragen Sie sich auch, ist das richtig, was ich mache? Hilft die untersuchte Quelle mir wirklich bei meiner Problemlösung? Oder wiederhole ich nur Aussagen, die man bereits anderer Orts lesen kann?
Um diesen Fragen Abhilfe zu schaffen, findet sich ein hilfreicher Leitfaden zur effizienten Literaturrecherche.
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Zum arglistigen Verschweigen eines Mangels beim Grundstückskauf
Der BGH hat in einem Urteil vom 16.03.2012 (Az. V ZR 18/11) § 444 BGB ausgelegt.
Leitsatz: „Das Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers, dass er sich über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels (Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.