An anderer Stelle in diesem Blog haben wir darauf hingewiesen, dass nach § 52 a UrhG Hochschulen „kleine Teile eines Werkes“ ihren Studierenden auf geschlossenen Plattformen zur Verfügung stellen dürfen. Offen war, was ein „kleiner Teil“ eines Werkes ist. Nun hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 28.11.2013, die Ende April veröffentlicht wurde, Klarheit geschaffen: Bis zu 12 % eines Buches, aber nicht mehr als 100 Seiten, dürfen Lehrende ihren Studierenden im Rahmen des E-Learning zur Verfügung stellen. Dabei ist nicht nur das Lesen, sondern auch das Herunterladen, Abspeichern und Ausdrucken zulässig. Der Verlag kann eine Lizenz für die elektronische Nutzung anbieten, die mit einem angemessenen Lizenzentgelt vergütet werden muss. Dann muss die Hochschule dieses Angebot annehmen und darf die Inhalte nicht mehr ohne Zahlung eines Lizenzentgeltes nach § 52 a UrhG bereitstellen.
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Juristische Hausarbeiten schreiben leicht gemacht
Wer sich zu einem Studium entschließt, darf sich jedes Semester auf die Prüfungszeit freuen. Dem einen liegen Klausuren, dem anderen Präsentationen und wieder andere freuen sich auf die Arbeit in der Bibliothek, daheim oder im Café, zum Perfektionieren einer Hausarbeit. Genau um die letztere soll es in diesem Beitrag gehen. Wie muss eine gute Hausarbeit aussehen, welches sind die häufigsten Fehler und was ist sind die Besonderheiten von juristischen Hausarbeiten?
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20 Jahre Wirtschaftsrecht an Fachhochschulen
Die Gegner sprechen von „Jura Light“, wenn sie von den wirtschaftsrechtlichen Studiengängen sprechen, die seit nunmehr 20 Jahren an Fachhochschulen angeboten werden. Nichts ist weniger wahr als das! Wirtschaftsrechtsstudiengänge sind ein Erfolgsmodell, was etwa die stark gestiegenen Studierendenzahlen belegen. Anlässlich des Jubiläums: Es lohnt sich, die Besonderheiten dieser Studiengänge noch einmal hervorzuheben.
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Vorsicht beim Hochladen von Bildern in Blogs!
Warum gibt es in diesem Blog so viel Text und so wenig Bilder? Manche Leser und Leserinnen wird das wundern. Es hat aber mit den rechtlichen Risiken der Verwendung von Bildern zu tun. Manche versuchen, auf unlautere Weise Geld mit der Fotoverwendung zu verdienen. Das funktioniert wie folgt: Ein Foto wird bei einem Portal hochgeladen, das kostenlos Fotos zur Verfügung stellt, z.B. bei www.pixelio.de. Wird das Foto verwendet, so schreibt der Tunichtgut den Verwender an und verlangt eine Lizenzgebühr. Er setzt dabei darauf, dass viele Blogger nicht wissen, dass der Urheber eines Fotos in der Regel einen Anspruch auf Nennung seines Namens hat. Der Anspruch besteht auch bei den kostenlosen Lizenzen.
Sollte man also bezahlen, wenn ein entsprechendes Abmahnschreiben eingeht? -
Von Praktikanten und der Suche nach ihrem Recht
„Sie haben bereits erste Praxiserfahrung gesammelt, idealerweise im Bereich (…)“, so oder ähnlich begegnet uns beinahe jede Stellenanzeige. Ein Direkteinstieg nach dem Studium ohne praktische Erfahrung ist heute nur schwer vorstellbar. Das Schlüsselwort lautet Praktika: Es steht für Berufserfahrung während des Studiums und ist so wichtig wie nie zuvor. Die Studenten im Praktikum sind schützenswert und vor allem zahlreich. Dennoch ist ihre Rechtslage zu weiten Teilen unklar und wird durch Rechtsprechung von vor 39 Jahren beeinträchtigt. Die damit einhergehende Unsicherheit führt zu der im Folgenden behandelten Frage, auf welche Schutznormen sich die Praktikanten berufen können und ob es praktische Tipps für den „Notfall“ gibt, die jedem Praktikanten ein Begriff sein sollten.