Das Hessische Finanzgericht hat in seinem Urteil (1 K 3381/03) vom 29.08.2011 entschieden, dass der Verzicht auf den Ausgleich von Steuerguthaben und die Gewährung zinsloser Darlehen zugunsten eines in Gütertrennung lebenden Ehegatten schenkungssteuerpflichtig ist.