Man fliegt in den Urlaub, gibt seine Koffer auf, landet…und der Koffer ist verschwunden und taucht nicht wieder auf. Inwiefern steht Einem jetzt Schadensersatz zu, vor allem, wenn sich mehrere Reisende einen Koffer teilen? Dieses Problem hatte eine vier-köpfige Familie, die mit zwei Koffern von Barcelona nach Paris geflogen ist. Die Koffer gingen allerdings verloren und konnten nicht wiedergefunden werden. Sie verklagten daher die Fluggesellschaft Iberia auf Schadensersatz in Höhe von 4.400 Euro. Dies entspricht der gesetzlichen Höchstgrenze von umgerechnet 1000 Sonderziehungsrechten je Reisendem. Ihren Anspruch leiteten sie aus dem Übereinkommen von Montreal ab. Ibera hingegen war, wie auch die europäische Kommission, der Ansicht, dass nur ein Reisender pro Gepäckstück einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann. Das spanische Vorlagegericht war sich über die Auslegung der Artikel des Übereinkommens unsicher, hat das Verfahren ausgesetzt, und sich mit Bitte um Vorabentscheidung an den EuGH gewendet.
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BVerfG spricht über Antiterrordatei
Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde gegen die von der großen Koalition 2006 eingebrachte Antiterrordatei (ATD) Beschwerde eingelegt. Mit Hilfe der Verbunddatei sollen rund 16.000 Personen erfasst werden.
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LG Köln verbietet „Tagesschau“-App
Die Verbreitung der „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 wurde als nicht sendungsbezogenes „presseähnliches Erzeugnis“ eingestuft und verboten.
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Dr. von Geisterhand
Das Ghostwriting soll zum Straftatbestand erklärt werden! Das verlangt jedenfalls der Deutsche Hochschulverband.
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BVerfG: Ungleichbehandlung von Homosexuellen beim Familienzuschlag verfassungswidrig
Die beamtenrechtlich finanzielle Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartner–schaften gegenüber Ehen war verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungs–gericht (2 BvR 1397/09) am 19. Juni 2012.